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Kostenübernahme

Lassen Sie die Kosten für Ihre Haushaltshilfe von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse übernehmen.
Wir zeigen Ihnen gerne die verschiedenen Optionen – mit einem Service, der Sie umfassend entlastet und gleichzeitig höchste Qualitätsstandards garantiert.

Übernahme der Kosten für unsere Dienstleistungen durch Ihre Kranken- oder Pflegekasse

 

  • Bei vorhandenem Pflegegrad können unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) bezahlt werden

  • Wir sind nach Landesrecht anerkannt – eine Kostenübernahme ist in der Regel möglich

  • In vielen Fällen ist auch eine Abrechnung über Pflegesachleistungen möglich

  • Welche Abrechnung passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab

  • Wir helfen im Hintergrund bei der Organisation mit der Pflegekasse

  • Wir sorgen dafür, dass alles einfach und reibungslos abläuft

  • Ziel: Sie nutzen Ihre Ansprüche bestmöglich aus

  • Kostenlose Beratung möglich

  • Kontaktieren Sie uns – wir klären gemeinsam Ihre Möglichkeiten

Übernahme der Kosten für unsere Dienstleistungen durch Ihre Kranken- oder Pflegekasse

From care level 1 onwards, you are entitled to financial support from your long-term care insurance for household-related services. This budget is not deducted from your care allowance. The relief allowance of €131 is available to you from care level 1 onwards. We also offer further billing options through your long-term care insurance, which we would be happy to discuss with you beforehand. We are recognized under Section 45 of the German Social Code, Book XI (SGB XI) and authorized to bill your insurance company directly and provide you with professional advice.

Our goal is to provide you with individualized and needs-based support in your daily life, so that you can enjoy living in your own home as carefree as possible. We are happy to assist you with our tailored care services.

Contact us – we look forward to hearing from you!

Förderung / Unterstützung bei Pflegesachleistungen

Welche Leistungen sind in der Pflegesachleistung enthalten?

Zu den Pflegesachleistungen, die Sie bezuschusst bekommen, gehören unter anderem:

Körperbezogene Pflege: Unterstützung beim Duschen, An- und Ausziehen sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.

Alltags- und Freizeitbegleitung: Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Vorlesen oder Begleitung zu Arztterminen.

Haushaltsnahe Hilfe: Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen oder bei der Reinigung der Wohnung.

Für körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Unterstützung bei der Haushaltsführung übernehmen die Kassen monatlich Kosten bis zu den festgelegten Höchstbeträgen.

Pflegegrad 1: 131 Euro


Pflegegrad 2: 796 Euro


Pflegegrad 3: 1.497 Euro


Pflegegrad 4: 1.859 Euro


Pflegegrad 5: 2.299 Euro

Wie können wir Ihnen helfen?

Zuverlässige Haushaltshilfe und tägliche Unterstützung für ein komfortables Zuhause.

Sie können uns jederzeit kontaktieren. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und bieten Ihnen eine klare, lösungsorientierte Unterstützung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

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